Kleingärtnerverein "Edelweiss"  e.V. Wuppertal-Elberfeld

gegründet 1950



Nachfolgend werden Informationen zu verschiedenen Themen temporär bzw. saisonal als aktuelle Infos oder dauerhaft als Dauerinformation A-Z angeboten

  • Aktuelle Infos
Informationen zum Sommerfest 2024
 
Einsatzbeginn zum Sommerfest

Samstag, 06.07.24, 08:00 Uhr

Aufbau-Termin

Samstag, 13.07.24, 08:00 Uhr

Aufbau-Termin

Samstag, 20.07.24, 08:00 Uhr

Aufbau-Termin

Samstag, 27.07.24, 08:00 Uhr

Aufbau-Termin

Freitag, 02.08.24, 18:00 Uhr

Sommerfest-Termin

Samstag, 03.08.24, 14:00 Uhr

Sommerfest-Termin

Sonntag, 04.08.24, 11:00 Uhr

Rückbau-Termin

Montag, 05.08.24, 08:00 Uhr

Rückbau-Termin

Samstag. 10.08.24, 08:00 Uhr

Termin fällt aus!

Samstag, 17.08.24, 08:00 Uhr

Rückbau-Termin


Kuchenspenden
Für die Kaffeetafel nehmen wir wieder  
gerne Kuchenspenden entgegen. Hier sind Meldungen bitte unter Rücksprache mit Rosi Koch oder Angelika Sayn herzlich willkommen.

Einfahrt in die Siedlung eingeschränkt
 
In der Zeit von Freitag, 02.August bis Sonntag, 04.August 2024 kann zur Sicherstellung der Rettungswege (Auflage der Feuerwehr) während des Sommerfestes das Befahren und der Aufenthalt von Kfz in der Siedlung nicht zugelassen werden.  
Vom Vorstand hierzu autorisierter Lieferverkehr zum Sommerfest ist während dieses Zeitraumes davon ausgenommen.
Bis Donnerstag, 1.August 2024 und dann wieder ab Montag, 5.August 2024 sind
Einfahrten in die Siedlung zu den bestehenden Regeln und Zeiten wie gewohnt möglich.



Aus Rundschreiben des Stadtverbandes in Stichworten 

Gewächshäuser - Die zulässige Größe von Gewächshäusern hat sich von 6,5 auf 10 m² erhöht. Bis zur endgültigen Einarbeitung in die Gartenordnung erfolgt die Sondergestattung durch Vorlage des Genehmigungsantrages beim Stadtverband.

 

Die Aufteilung der 10 m² in zwei oder mehr Gewächshäusern ist nicht gestattet. Ausnahme nur bei Aufstellung in extremer Hanglage.

 


Verbotene Pflanzen/Gehölze – Neubepflanzungen mit Kirschlorbeer werden mit der Anlage zur Gartenordnung verboten und sind auch jetzt schon zu meiden.
Kirschlorbeer ist invasiv und widerspricht der kleingärtnerischen Nutzung.
Die Bepflanzung mit Nadelgehölzen/Koniferen und Laubbäumen ist durch die Gartenordnung bereits untersagt.


Wertermittlungen – seit dem 15.03.24 wird die Wertermittlung dem scheidenden Pächter auf direktem Wege, durch den Verband , zugestellt.
Insgesamt werden 3 Exemplare der Wertermittlung verschickt:
1 x an den scheidenden Pächter
2 x an den Verein
Seit 01.04.2024 sind Nachkontrollen, ab der zweiten Kontrolle kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 50,00 €. Diese wird den neuen Pächtern vom Verband in Rechnung gestellt.
Die erste Nachkontrolle bleibt als Bestandteil der Wertermittlung kostenfrei.
Ebenfalls seit 01.04.2024 wird für den Fall, dass ein Pächter verstirbt und der verbliebene Ehepartner innerhalb einer Frist von 4 Wochen gegenüber dem Vorstand die Fortführung des Pachtverhältnisses erklärt, keine Wertermittlung durchgeführt. Der formelle Pächterwechsel (Anzeige über Aufgabe eines Kleingartens, neuer Pachtvertrag) bleibt hiervon unberührt.




Dauer-Information A - Z
Bauantrag

Anbauten, Erweiterungen der Laube, Stützmauern oder Überdachungen der Terrasse bedürfen der Genehmigung der Stadt, Ressort 103 Grünflächen & Forsten. Das notwendige Antrags-Formular kann über den Bereich Downloads von der Seite des Stadtverbandes heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen werden. Der ausgefüllten Antrag bitte dem Ressort 103 der Stadt zukommen lassen:
Stadtverwaltung Wuppertal
Ressort 103 Grünflächen & Forsten
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

Müll-Entsorgung
 

Müll jeder Art und erst recht gewerblicher Müll darf weder im Umfeld der Kleingartenanlage noch an den anliegenden Straßenrändern, also Hatzenbecker Str., Ravensberger Str. oder Cronenberger Str. entsorgt werden. Generell ist Müll und Sperrmüll aus den Gartenparzellen ausschließlich am eigenen Wohnort eines jeden Pächters/jeder Pächterin oder an den entsprechenden Stellen der AWG bei moderaten Preisen direkt zu entsorgen!


Schadenmeldung (Versicherung)

Schadenfälle aller Art (Feuerschaden, Einbruch, Diebstahl & Vandalismus, Wasserschäden oder Sturm & Hagel) müssen der Versicherung gemeldet werden. Für die meisten ist das die Allianz-Sammelversicherung des Stadtverbandes. Bitte nicht direkt an die Versicherung wenden. Das notwendige Formular kann unter Downloads von der Seite des Stadtverbandes ausgesucht und heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen werden. Die ausgefüllte Schadenmeldung, ggf. Fotos des Schadens und bei Einbruch/Diebstahl/Vandalismus auch die Dokumentation der Polizei (ist in diesen Fällen immer hinzuzuziehen) bitte direkt an den Stadtverband Wuppertal schicken:
Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde e.V.
Burgunderstr.12
42285 Wuppertal