Kleingärtnerverein "Edelweiss"  e.V. Wuppertal-Elberfeld

gegründet 1950



Nachfolgend werden Informationen temporär bzw. saisonal unter "1. Intern - aktuelle Meldungen durch den Verein" bzw. "2. Extern - z.B. aus Rundschreiben und Informationen des Stadtverbandes, der Stadt oder des Landesverbandes Rheinland" angeboten oder es stehen allgemeine Informationen dauerhaft unter "3. Dauerinformation A-Z" zur Verfügung
 
 1. Intern - aktuelle Meldungen durch den Verein 

Keine Einfahrt und Aufenthalt von Kfz in der Siedlung während des Sommerfestes

In der Zeit von Freitag, 27.Juni 2025 bis Sonntag, 29.Juni 2025 kann zur Sicherstellung der Rettungswege (Auflage der Feuerwehr) während des Sommerfestes das Befahren und der Aufenthalt von Kfz in der Siedlung nicht zugelassen werden.
Ausnahme: vom Vorstand autorisierter Lieferverkehr zum Sommerfest ist während dieser Zeit davon ausgenommen.
Bis Donnerstag, 26.Juni 2025 und ab Montag, 30.Juni 2025 sind Einfahrten in die Siedlung wie gewohnt möglich.
Bitte beachten: zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie Samstag ab 15:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ist weder Einfahrt noch Aufenthalt erlaubt. Die Tore sind nach jeder Ein- und Ausfahrt mit verantwortungsvollem Umgang wieder zu verschließen. Dabei nicht, wie zuletzt geschehen, mit Anlauf zuschlagen oder als Spielgerät benutzen. Die dadurch entstandenen Schäden (Abreißen der Armaturen und Verzug des Rahmens) müssen auf unser aller Kosten wieder beseitigt und die Zufahrt ggf. vorübergehend komplett geschlossen werden.
Der Aufenthalt von Kfz ist nur kurz auf Anlieferungen oder Abtransporte zu beschränken. Längeres Abstellen kann nur in Ausnahmefällen erlaubt werden, ansonsten sind Kfz immer außerhalb (Parkplatz oder an der Cronenberger Straße) zu platzieren.

 Freizeit und Lärmentwicklung

 

Wir haben schon an anderer Stelle, bei der Mitgliederversammlung oder der Homepage darauf hingewiesen. Zu Beginn der warmen Jahreszeit scheint es aber angemessen nochmals daran zu erinnern.
Neben der Gartenarbeit und der Erholung, ist natürlich auch Freizeit in der Gartenparzelle zu verbringen, fester Bestandteil des Kleingartenwesens. Das wird auch durch das Bundeskleingartengesetzt nicht eingeschränkt. Spielende Kinder oder es sich an warmen Abenden gelegentlich für ein paar Stunden am Grill gemütlich zu machen, ist dabei ebenso selbstverständlich, wie ein harmonisches Verhältnis zur Nachbarschaft zu pflegen.
Die Lärmentwicklung dabei bitte so gestalten, dass weder Parzellen-Nachbarn noch Anwohner belästigt werden. Insbesondere sind die Ruhezeiten von 13:00 – 15:00 Uhr (keine motorischen Geräte verwenden) und zwischen 22:00 – 06:00 Uhr unbedingt einzuhalten.
Vielen Dank für euer Verständnis!

 

 

2. Extern - z.B.  Stadtverband,  Stadt oder Landesverband Rheinland

Serviceportal Wuppertal

 Bei der Stadt Wuppertal schreitet die Digitalisierung voran. Sie bietet über das Serviceportal Wuppertal verschiedene Online-Dienstleistungen des täglichen Gebrauchs an (z.B. Umzug, Ausweis, Kfz oder Kleingartenwesen). Auch genehmigungspflichtige Veränderungen in der Parzelle können jetzt Online beantragt werden. Nach Durchführung der Registrierung per E-Mail-Adresse und Passwort wird eine BundID angelegt. Mit der Verifizierung per ELSTER-Zertifikat oder der Online-Ausweis-Funktion sind alle Sicherheitshürden genommen.
Das bisherige ServiceportalNRW wurde abgeschaltet. Die dort zur Anmeldung verwendete E-Mail-Adresse ist auch hier zur Registrierung zu verwenden.
Selbstverständlich stehen die bisherigen Möglichkeiten einstweilen noch unverändert zur Verfügung.

 

 Fachberater-Ausbildung

  
Zunächst werden hier in 2025 zwei Seminare pro Halbjahr angeboten. Bei den insgesamt 12 Veranstaltungen werden vier in Düsseldorf stattfinden. Fahrtkosten werden vom Landesverband Rheinland übernommen.
In 2026 wird es eine weitere Seminarreihe für Wuppertaler Teilnehmer geben.
Erster Facharbeiter-Stammtisch am Freitag, 17.01.2025 im KGV Springen.
Ein erstes Seminar zum Thema Permakultur im Kleingarten wird es am 24.02.2025 geben.
Grundsätzlich: die Seminare, die der Stadtverband Wuppertal durchführt, sind offen für alle Pächter und Pächterinnen, nicht nur für die Fachberater oder Fachberaterinnen.

 


Kleingärtnerische Nutzung
 
Es wird ausdrücklich auf die Drittel-Lösung der Kleingärtnerischen Nutzung von Parzellen hingewiesen. Hiernach ist vorgeschrieben ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse zwingend zu verwenden. Mit Sorge wird die Zunahme der Parzellen als "reine Freizeitgärten" betrachtet. Der günstige Pachtzins, den uns die Stadt Wuppertal gewährt, basiert auf Grundlage dieser Drittel-Lösung nach dem Bundeskleingarten-Gesetz (Kleingärtnerische Nutzung). Eine nicht Kleingärtnerische Nutzung, wie z.B. bei einem Freizeitgarten der Fall, würde ggf. den Pachtzins vervielfachen.
Die Kleingärtnerische Nutzung inklusive der Drittel-Lösung wird auch in 2025 im Fokus stehen.
Erste Fälle von Kündigungen bei fehlender kleingärtnerischer Nutzung aus anderen Stadtverbänden sind zu verzeichnen und wird sicherlich bald auch ein Thema in Wuppertal sein.



3. Dauerinformation A - Z 
Bauantrag
 
Anbauten, Erweiterungen der Laube, Stützmauern oder Überdachungen der Terrasse bedürfen der Genehmigung der Stadt, Ressort 103 Grünflächen & Forsten. Das notwendige Antrags-Formular kann über den Bereich Downloads von der Seite des Stadtverbandes heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen oder über das Serviceportal Wuppertal online direkt in Anspruch genommen werden. Der ausgefüllten Antrag bitte dem Ressort 103 der Stadt zukommen lassen:
Stadtverwaltung Wuppertal
Ressort 103 Grünflächen & Forsten
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

Müll-Entsorgung
  
Müll jeder Art und erst recht gewerblicher Müll darf weder im Umfeld der Kleingartenanlage noch an den anliegenden Straßenrändern, also Hatzenbecker Str., Ravensberger Str. oder Cronenberger Str. entsorgt werden. Generell ist Müll und Sperrmüll aus den Gartenparzellen ausschließlich am eigenen Wohnort eines jeden Pächters/jeder Pächterin oder an den entsprechenden Stellen der  AWG bei moderaten Preisen direkt zu entsorgen!


Schadenmeldung (Versicherung)

Schadenfälle aller Art (Feuerschaden, Einbruch, Diebstahl & Vandalismus, Wasserschäden oder Sturm & Hagel) müssen der Versicherung gemeldet werden. Für die meisten ist das die Allianz-Sammelversicherung des Stadtverbandes. Bitte nicht direkt an die Versicherung wenden. Das notwendige Formular kann unter Downloads von der Seite des Stadtverbandes ausgesucht und heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen werden. Die ausgefüllte Schadenmeldung, ggf. Fotos des Schadens und bei Einbruch/Diebstahl/Vandalismus auch die Dokumentation der Polizei (ist in diesen Fällen immer hinzuzuziehen) bitte direkt an den Stadtverband Wuppertal schicken:
Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde e.V.
Burgunderstr.12
42285 Wuppertal