Kleingärtnerverein "Edelweiss"  e.V. Wuppertal-Elberfeld
gegründet 1950


Nachfolgend werden Informationen temporär bzw. saisonal unter "1. Intern - aktuelle Meldungen durch den Verein" bzw. "2. Extern - z.B. aus Rundschreiben und Informationen des Stadtverbandes, der Stadt oder des Landesverbandes Rheinland" angeboten oder es stehen allgemeine Informationen dauerhaft unter "3. Dauerinformation A-Z" zur Verfügung
 
 1. Intern - aktuelle Meldungen durch den Verein 

Wasserzufuhr wurde abgedreht

Wie schon hinreichend und an dieser Stelle, über den Info-Kanal (hier meist mit tagesaktueller Information) und natürlich durch Aushang in den Schaukästen angekündigt wurde, ist am Freitag, den 14.11.2025 über den Tag verteilt die Wasserzufuhr abgedreht worden.
Spätestens jetzt können alle vor Frostschäden schützenden Maßnahmen (Ausbau des Wasserzählers oder verpacken in Styrodur/Styropor-Abdeckungen) und nach dem Abdrehen am Absperrventil für die eigene Parzelle (befindet sich vor dem Wasserzähler in dem Schacht zur eigenen Parzelle) das Öffnen der Wasserstellen in der eigenen Parzelle um das vorhandene Restwasser entweichen zu lassen getroffen werden.
Alle diese genannten Schritte sind nur gut gemeinte Empfehlungen des Vorstandes, um ggf. Frostschäden vorzubeugen. Für alles, was am Rohrleitungsnetz der eigenen Parzelle vorgenommen wird oder ggf. im Schadenfall auch am eigenen Wasserzähler eintritt, ist schlussendlich jede pachtende Person selbst verantwortlich.
Sollte der Wasserzähler ausgebaut werden, bitte daran denken, die offenen Rohrenden luftdicht zu verschließen, um eindringenden Schmutz oder Ungeziefer zu vermeiden.

Einfahrt-Tore: Austausch der Schließzylinder

Gleichzeitig mit dem Abdrehen das Wassers wurden auch die Schließzylinder der Einfahrt-Tore am Parkplatz Hatzenbeck und an der Hatzenbecker Straße ausgewechselt. Die ausgehändigten Torschlüssel können jetzt bis zum März 2026 nicht mehr verwendet werden. Auch das geschieht zum Schutz der Anlage vor Schäden in den Wegen, die beim Befahren unter Frost und aufgeweichtem Boden entstehen würden.

Grundsätzliches zur Zählerablesung 

Die jährliche Ablesung der Strom- und Wasserzähler ist eine Bringschuld der Mitglieder an den Vorstand. Die Mitgliedschaft wird dabei unterstützt mit einer schriftlichen Aufforderung und Versand eines Formulars dazu, welches jährlich etwa Mitte Oktober veranlasst wird. Der späteste Rückversand/Rückgabe (in diesem Jahr am 18.11.2025) ist regelmäßig mit Mitte November vorgegeben. Bei ausbleibender Meldung der Zählerstände müssen diese geschätzt werden. Der dazu notwendige Verwaltungsaufwand wird mit 25,00 € je Zählerstand (bei fehlendem Zählerstand für beide Bereiche Strom und Wasser in Summe = 50,00 €) und pachtender Person berechnet (siehe Strom- und Wasserordnung).
Bei einer ausbleibenden Aufforderung zur Zählerablesung, etwa gegen Ende November der Saison ist davon auszugehen, wären Fehler beim Postversand (aus welchen Detailgründen auch immer) sehr wahrscheinlich. In diesem Fall hat unmittelbar (spätestens Ende November) selbstständig und unaufgefordert von der betroffenen Person eine Nachmeldung der beiden Zählerstände formlos, persönlich oder über das entsprechende Formular der Homepage zu erfolgen.
Beim Zählerstand für Strom sind alle Zahlen in schwarz eingerahmten Feldern inklusive der Nachkomma-Stelle im rot eingerahmten Feld anzugeben. Beim Wasserzähler sind lediglich die Zahlen im eingerahmten Feld ohne weitere Angaben (z.B. nicht die Zahlen, die sich aus den Kreisen mit rotem Pfeil ergeben) anzugeben.

 


2. Extern - z.B.  Stadtverband,  Stadt oder Landesverband Rheinland
 
Aktuelles vom Stadtverband...
Cannabis 

Bekannt und klar geregelt ist der Anbau und Konsum (auch aus medizinischen Gründen) in Kleingärten verboten. Lediglich der Konsum medizinischer Cannabis in der Laube bei geschlossenen Türen und Fenster wird toleriert.
Grundlagen hierzu sind nachzulesen im wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (WD 8-3000-032/25), im Konsum-Cannabis-Gesetz (KCanG) oder Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken (MedCanG).
Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Kündigung.

Gestattung/Zustimmung
 
Vor jeder baulichen Maßnahme am Pachtgegenstand ist bei der Stadt Wuppertal die Genehmigung dazu einzuholen. Bei Einverständnis ist dies bisher als Gestattung zu 25,00 € je Fall durchführbar. Der Begriff „Gestattung“ wird künftig zur „Zustimmung“ umgewidmet. Gleichzeitig wird es eine Anhebung der Gebühr von 25,00 € auf wahrscheinlich 50,00 € geben.

Wertermittlung

Auflagen in der Wertermittlung können wie bisher auch teilweise durch die scheidende oder die nachfolgende Person erledigt werden. Anders als bisher wird ab 2026 dafür ein Zeitraum von acht Monaten statt bisher drei Monate eingeräumt. Damit ist der Erledigungszeitraum lange genug, um auch die Einschränkung durch den Vogelschutz zu berücksichtigen. Die neue Pächterin/der neue Pächter erhält dazu einen Nachkontrollbogen ausgehändigt, den sie/er nach acht Monaten an den Stadtverband sendet. Mit geleisteter Unterschrift wird die Erledigung rechtsverbindlich bestätigt. Ist dies nicht der Fall (es tritt spätestens bei der nächsten Wertermittlung bzw. bei Meldung durch den Vorstand zu Tage), trägt die aktuell pachtende Person die Kosten, die mit einer entsprechenden Auflage verbunden sind. Meldet sich die pachtende Person nicht, wird eine Nachkontrolle als ebenfalls kostenpflichtige Sonderkontrolle durchgeführt. 

Die Stadt Wuppertal informiert...

Gartenabfälle und Grünschnitte

Gartenabfälle und Grünschnitte aus den Parzellen sind von jeder pachtenden Person sachgerecht zu entsorgen. Das Ausbringen inner- und außerhalb der Umgebung der Kleingartenanlage z.B. im Bereich des Parkplatzes ist strafbar. Die nahe gelegene AWG bietet für kleine Beträge verschiedene Möglichkeiten zur Entsorgung je PKW-Kofferraum z.B. für Grünschnitt aber auch für Sperrmüll und Schrott an.

Serviceportal Wuppertal

 Bei der Stadt Wuppertal schreitet die Digitalisierung voran. Sie bietet über das Serviceportal Wuppertal verschiedene Online-Dienstleistungen des täglichen Gebrauchs an (z.B. Umzug, Ausweis, Kfz oder Kleingartenwesen). Auch genehmigungspflichtige Veränderungen in der Parzelle können jetzt Online beantragt werden. Nach Durchführung der Registrierung per E-Mail-Adresse und Passwort wird eine BundID angelegt. Mit der Verifizierung per ELSTER-Zertifikat oder der Online-Ausweis-Funktion sind alle Sicherheitshürden genommen.
Das bisherige ServiceportalNRW wurde abgeschaltet. Die dort zur Anmeldung verwendete E-Mail-Adresse ist auch hier zur Registrierung zu verwenden.
Selbstverständlich stehen die bisherigen Möglichkeiten einstweilen noch unverändert zur Verfügung.

 


  

Kleingärtnerische Nutzung

 
Es wird ausdrücklich auf die Drittel-Lösung der Kleingärtnerischen Nutzung von Parzellen hingewiesen. Hiernach ist vorgeschrieben ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse zwingend zu verwenden. Mit Sorge wird die Zunahme der Parzellen als "reine Freizeitgärten" betrachtet. Der günstige Pachtzins, den uns die Stadt Wuppertal gewährt, basiert auf Grundlage dieser Drittel-Lösung nach dem Bundeskleingarten-Gesetz (Kleingärtnerische Nutzung). Eine nicht Kleingärtnerische Nutzung, wie z.B. bei einem Freizeitgarten der Fall, würde ggf. den Pachtzins vervielfachen.
Die Kleingärtnerische Nutzung inklusive der Drittel-Lösung wird auch in 2025 im Fokus stehen.
Erste Fälle von Kündigungen bei fehlender kleingärtnerischer Nutzung aus anderen Stadtverbänden sind zu verzeichnen und wird sicherlich bald auch ein Thema in Wuppertal sein.



3. Dauerinformation A - Z 
Bauantrag
 
Anbauten, Erweiterungen der Laube, Stützmauern oder Überdachungen der Terrasse bedürfen der Genehmigung der Stadt, Ressort 103 Grünflächen & Forsten. Das notwendige Antrags-Formular kann über den Bereich Downloads von der Seite des Stadtverbandes heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen oder über das Serviceportal Wuppertal online direkt in Anspruch genommen werden. Der ausgefüllten Antrag bitte dem Ressort 103 der Stadt zukommen lassen:
Stadtverwaltung Wuppertal
Ressort 103 Grünflächen & Forsten
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

Müll-Entsorgung
  
Müll jeder Art und erst recht gewerblicher Müll darf weder im Umfeld der Kleingartenanlage noch an den anliegenden Straßenrändern, also Hatzenbecker Str., Ravensberger Str. oder Cronenberger Str. entsorgt werden. Generell ist Müll und Sperrmüll aus den Gartenparzellen ausschließlich am eigenen Wohnort eines jeden Pächters/jeder Pächterin oder an den entsprechenden Stellen der  AWG bei moderaten Preisen direkt zu entsorgen!


Schadenmeldung (Versicherung)

 Gegenstände und Einrichtungen im Außenbereich der Parzelle sind durch den in der Jahres-Rechnung enthaltenen Versicherungsschutz nicht abgedeckt und wären nach Bedarf eigenständig abzusichern. Hierzu könnte ggf. auch die eigene Hausratversicherung in Anspruch genommen werden (bitte dort nachfragen).
Die nachfolgende Information zur Schadenmeldung gilt also nur für die Laube und den Inhalt. Schadenfälle aller Art (Feuerschaden, Einbruch, Diebstahl & Vandalismus, Wasserschäden oder Sturm & Hagel) sind der Versicherung zu melden. Dazu aber bitte nicht direkt an die Versicherung wenden. Die notwendige Schadensanzeige kann unter Downloads von der Seite des Stadtverbandes ausgesucht und heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen werden. Die ausgefüllte Schadenmeldung, ggf. mit Fotos des Schadens und bei Einbruch/Diebstahl/Vandalismus auch die Dokumentation der Polizei (ist in diesen Fällen immer hinzuzuziehen) bitte selbstständig direkt an den Stadtverband Wuppertal schicken:
Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde e.V.
Burgunderstr.12
42285 Wuppertal