Kleingärtnerverein "Edelweiss"  e.V. Wuppertal-Elberfeld
gegründet 1950


Nachfolgend werden Informationen temporär bzw. saisonal unter "1. Intern - aktuelle Meldungen durch den Verein" bzw. "2. Extern - z.B. aus Rundschreiben und Informationen des Stadtverbandes, der Stadt oder des Landesverbandes Rheinland" angeboten oder es stehen allgemeine Informationen dauerhaft unter "3. Dauerinformation A-Z" zur Verfügung
 
 1. Intern - aktuelle Meldungen durch den Verein 

Ansprechpartner für Gemeinschaftsarbeit

Zunächst wünschen wir allen Pächterinnen und Pächtern alles Gute für 2026!
Durch den Tod von Jürgen Koch sind Veränderungen bei der Erledigung der Gemeinschaftsarbeit unumgänglich. Unter Angabe der Parzelle im Betreff ist Maik Pieper ab sofort Ansprechpartner über die neue für diesen Zweck frei geschaltete E-Mail-Adresse "Pflichtstunden@KGV-Edelweiss.de". Sie dient ausschließlich für die Koordination der Gemeinschaftsarbeit. Dabei ist mit Angabe der Parzelle im Betreff eine unkomplizierte Zuordnung gewährleistet. Unberührt davon bleibt natürlich unsere bekannte E-Mail-Adresse "KGV-Edelweiss.Wuppertal@t-online.de" für alle übrigen Anfragen weiter bestehen.



Begehung der Anlage im Frühjahr 

In der ersten Jahreshälfte 2026 wird wieder eine Begehung der Anlage durch den kompletten Vorstand stattfinden, bei der der Pflegezustand der Parzellen und des Grünstreifens davor besondere Beachtung geschenkt wird. Entwurzeln und radikale Rückschnitte von Gewächsen ist noch bis Ende Februar 2026 erlaubt, danach ist nur noch der übliche Pflegeschnitt möglich. Ungepflegte Parzellen oder ungepflegte Grünstreifen außerhalb der eigenen Parzelle davor bis zur Mitte der Wege werden erfasst. Denn auch diese Flächen sind vom betreffenden Pächter bzw. der Pächterin gemäß Pachtvertrag/Gartenordnung zu pflegen. Sie erhalten eine schriftliche Aufforderung zur Beseitigung der mangelhaften Pflege (Meldung an den Stadtverband Wuppertal).  
 


2. Extern - z.B.  Stadtverband,  Stadt oder Landesverband Rheinland
 
Aktuelles vom Stadtverband...
Cannabis 

Bekannt und klar geregelt ist der Anbau und Konsum (auch aus medizinischen Gründen) in Kleingärten verboten. Lediglich der Konsum medizinischer Cannabis in der Laube bei geschlossenen Türen und Fenster wird toleriert.
Grundlagen hierzu sind nachzulesen im wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (WD 8-3000-032/25), im Konsum-Cannabis-Gesetz (KCanG) oder Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken (MedCanG).
Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Kündigung.

Gestattung/Zustimmung
 
Vor jeder baulichen Maßnahme am Pachtgegenstand ist bei der Stadt Wuppertal die Genehmigung dazu einzuholen. Bei Einverständnis ist dies bisher als Gestattung zu 25,00 € je Fall durchführbar. Der Begriff „Gestattung“ wird künftig zur „Zustimmung“ umgewidmet. Gleichzeitig wird es eine Anhebung der Gebühr von 25,00 € auf wahrscheinlich 50,00 € geben.

Wertermittlung

Auflagen in der Wertermittlung können wie bisher auch teilweise durch die scheidende oder die nachfolgende Person erledigt werden. Anders als bisher wird ab 2026 dafür ein Zeitraum von acht Monaten statt bisher drei Monate eingeräumt. Damit ist der Erledigungszeitraum lange genug, um auch die Einschränkung durch den Vogelschutz zu berücksichtigen. Die neue Pächterin/der neue Pächter erhält dazu einen Nachkontrollbogen ausgehändigt, den sie/er nach acht Monaten an den Stadtverband sendet. Mit geleisteter Unterschrift wird die Erledigung rechtsverbindlich bestätigt. Ist dies nicht der Fall (es tritt spätestens bei der nächsten Wertermittlung bzw. bei Meldung durch den Vorstand zu Tage), trägt die aktuell pachtende Person die Kosten, die mit einer entsprechenden Auflage verbunden sind. Meldet sich die pachtende Person nicht, wird eine Nachkontrolle als ebenfalls kostenpflichtige Sonderkontrolle durchgeführt. 

Die Stadt Wuppertal informiert...

Gartenabfälle und Grünschnitte

Gartenabfälle und Grünschnitte aus den Parzellen sind von jeder pachtenden Person sachgerecht zu entsorgen. Das Ausbringen inner- und außerhalb der Umgebung der Kleingartenanlage z.B. im Bereich des Parkplatzes ist strafbar. Die nahe gelegene AWG bietet für kleine Beträge verschiedene Möglichkeiten zur Entsorgung je PKW-Kofferraum z.B. für Grünschnitt aber auch für Sperrmüll und Schrott an.

Serviceportal Wuppertal

 Bei der Stadt Wuppertal schreitet die Digitalisierung voran. Sie bietet über das Serviceportal Wuppertal verschiedene Online-Dienstleistungen des täglichen Gebrauchs an (z.B. Umzug, Ausweis, Kfz oder Kleingartenwesen). Auch genehmigungspflichtige Veränderungen in der Parzelle können jetzt Online beantragt werden. Nach Durchführung der Registrierung per E-Mail-Adresse und Passwort wird eine BundID angelegt. Mit der Verifizierung per ELSTER-Zertifikat oder der Online-Ausweis-Funktion sind alle Sicherheitshürden genommen.
Das bisherige ServiceportalNRW wurde abgeschaltet. Die dort zur Anmeldung verwendete E-Mail-Adresse ist auch hier zur Registrierung zu verwenden.
Selbstverständlich stehen die bisherigen Möglichkeiten einstweilen noch unverändert zur Verfügung.

 


  

Kleingärtnerische Nutzung

 
Es wird ausdrücklich auf die Drittel-Lösung der Kleingärtnerischen Nutzung von Parzellen hingewiesen. Hiernach ist vorgeschrieben ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse zwingend zu verwenden. Mit Sorge wird die Zunahme der Parzellen als "reine Freizeitgärten" betrachtet. Der günstige Pachtzins, den uns die Stadt Wuppertal gewährt, basiert auf Grundlage dieser Drittel-Lösung nach dem Bundeskleingarten-Gesetz (Kleingärtnerische Nutzung). Eine nicht Kleingärtnerische Nutzung, wie z.B. bei einem Freizeitgarten der Fall, würde ggf. den Pachtzins vervielfachen.
Die Kleingärtnerische Nutzung inklusive der Drittel-Lösung wird auch in 2025 im Fokus stehen.
Erste Fälle von Kündigungen bei fehlender kleingärtnerischer Nutzung aus anderen Stadtverbänden sind zu verzeichnen und wird sicherlich bald auch ein Thema in Wuppertal sein.



3. Dauerinformation A - Z 
Bauantrag
 
Anbauten, Erweiterungen der Laube, Stützmauern oder Überdachungen der Terrasse bedürfen der Genehmigung der Stadt, Ressort 103 Grünflächen & Forsten. Das notwendige Antrags-Formular kann über den Bereich Downloads von der Seite des Stadtverbandes heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen oder über das Serviceportal Wuppertal online direkt in Anspruch genommen werden. Der ausgefüllten Antrag bitte dem Ressort 103 der Stadt zukommen lassen:
Stadtverwaltung Wuppertal
Ressort 103 Grünflächen & Forsten
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

Müll-Entsorgung
  
Müll jeder Art und erst recht gewerblicher Müll darf weder im Umfeld der Kleingartenanlage noch an den anliegenden Straßenrändern, also Hatzenbecker Str., Ravensberger Str. oder Cronenberger Str. entsorgt werden. Generell ist Müll und Sperrmüll aus den Gartenparzellen ausschließlich am eigenen Wohnort eines jeden Pächters/jeder Pächterin oder an den entsprechenden Stellen der  AWG bei moderaten Preisen direkt zu entsorgen!


Schadenmeldung (Versicherung)

 Gegenstände und Einrichtungen im Außenbereich der Parzelle sind durch den in der Jahres-Rechnung enthaltenen Versicherungsschutz nicht abgedeckt und wären nach Bedarf eigenständig abzusichern. Hierzu könnte ggf. auch die eigene Hausratversicherung in Anspruch genommen werden (bitte dort nachfragen).
Die nachfolgende Information zur Schadenmeldung gilt also nur für die Laube und den Inhalt. Schadenfälle aller Art (Feuerschaden, Einbruch, Diebstahl & Vandalismus, Wasserschäden oder Sturm & Hagel) sind der Versicherung zu melden. Dazu aber bitte nicht direkt an die Versicherung wenden. Die notwendige Schadensanzeige kann unter Downloads von der Seite des Stadtverbandes ausgesucht und heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen werden. Die ausgefüllte Schadenmeldung, ggf. mit Fotos des Schadens und bei Einbruch/Diebstahl/Vandalismus auch die Dokumentation der Polizei (ist in diesen Fällen immer hinzuzuziehen) bitte selbstständig direkt an den Stadtverband Wuppertal schicken:
Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde e.V.
Burgunderstr.12
42285 Wuppertal