Nachfolgend werden Informationen temporär bzw. saisonal unter "1. Intern - aktuelle Meldungen durch den Verein" bzw. "2. Extern - z.B. aus Rundschreiben und Informationen des Stadtverbandes, der Stadt oder des Landesverbandes Rheinland" angeboten oder es stehen allgemeine Informationen dauerhaft unter "3. Dauerinformation A-Z" zur Verfügung
1. Intern - aktuelle Meldungen durch den Verein
Parken, Einfahrt und Aufenthalt von Kfz in der Siedlung
Parken ist nur auf unserem Parkplatz (zwischen Hatzenbeck und Treppe Höhenweg) und außerhalb der Siedlung im öffentlichen Raum zulässig, also nicht im Bereich der Schranke Cronenberger Straße (Privat-Gelände) oder innerhalb der Siedlung selbst (hier kann längeres Abstellen nur in Ausnahmefällen erlaubt werden). Mit Rücksicht auf die Anwohner der Cronenberger Str., gilt dasselbe auch für Abholer- bzw. Taxi-Anfahrten. Besser zur Abholung geeignet ist hierfür unser Parkplatz.
Einfahrten in den eingezäunten Bereich der Siedlung sind nur während der dort angegebenen Zeiten mit Schlüssel über die Tore an der Hatzenbecker Str. oder am Parkplatz zulässig. Die verschlossenen Tore nur für den jeweiligen Ein- und Ausfahrt-Moment öffnen. Die Tore sind nach jeder Ein- und Ausfahrt mit verantwortungsvollem Umgang wieder abzuschließen. Dabei nicht, wie zuletzt geschehen, mit Anlauf zuschlagen oder als Spielgerät benutzen. Die dadurch entstandenen Schäden (Abreißen der Armaturen und Verzug des Rahmens) müssen auf unser aller Kosten wieder beseitigt und die Zufahrt ggf. vorübergehend komplett geschlossen werden. Mit Rücksicht auf Berufstätige sind Einfahrten samstags abweichend zwischen 07:00 und 15:00 Uhr erlaubt, ansonsten gelten die bekannten Ruhezeiten zwischen 13:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 07:00 Uhr. In der übrigen Zeit, also samstags nach 15:00 Uhr über das komplette Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Einfahrt nicht gestattet. Durch den Vorstand können in Ausnahmefällen Einfahrten auch während dieser Zeit ermöglicht werden. Ebenso wie über die Schranke Cronenberger Str. (z.B. Anlieferung zum Vereinsheim usw., nur der Vorstand kann dabei die Schranke öffnen).
Der Aufenthalt in der Siedlung ist nur auf das Be- und Entladen zu beschränken und sollte möglichst kurz gehalten werden. Allein aus Solidarität gegenüber anderen Pächtern/Pächterinnen ist ein möglichst kurzer Aufenthalt sinnvoll. Nicht überall bestehen Ausweichmöglichkeiten, um ungehindert aneinander vorbei fahren zu können und es entstehen so vermeidbare Wartezeiten.
Freizeit und Lärmentwicklung
Wir haben schon an anderer Stelle, bei der Mitgliederversammlung oder der Homepage darauf hingewiesen. Zu Beginn der warmen Jahreszeit scheint es aber angemessen nochmals daran zu erinnern.
Neben der Gartenarbeit und der Erholung, ist natürlich auch Freizeit in der Gartenparzelle zu verbringen, fester Bestandteil des Kleingartenwesens. Das wird auch durch das Bundeskleingartengesetz nicht eingeschränkt. Spielende Kinder oder es sich an warmen Abenden gelegentlich für ein paar Stunden am Grill gemütlich zu machen, ist dabei ebenso selbstverständlich, wie ein harmonisches Verhältnis zur Nachbarschaft zu pflegen.
Die Lärmentwicklung dabei bitte so gestalten, dass weder Parzellen-Nachbarn noch Anwohner belästigt werden. Insbesondere sind die Ruhezeiten von 13:00 – 15:00 Uhr (keine motorischen Geräte verwenden) und zwischen 22:00 – 06:00 Uhr unbedingt einzuhalten.
Vielen Dank für euer Verständnis!
2. Extern - z.B. Stadtverband, Stadt oder Landesverband Rheinland
Serviceportal Wuppertal
Bei der Stadt Wuppertal schreitet die Digitalisierung voran. Sie bietet über das Serviceportal Wuppertal verschiedene Online-Dienstleistungen des täglichen Gebrauchs an (z.B. Umzug, Ausweis, Kfz oder Kleingartenwesen). Auch genehmigungspflichtige Veränderungen in der Parzelle können jetzt Online beantragt werden. Nach Durchführung der Registrierung per E-Mail-Adresse und Passwort wird eine BundID angelegt. Mit der Verifizierung per ELSTER-Zertifikat oder der Online-Ausweis-Funktion sind alle Sicherheitshürden genommen. Das bisherige ServiceportalNRW wurde abgeschaltet. Die dort zur Anmeldung verwendete E-Mail-Adresse ist auch hier zur Registrierung zu verwenden.
Selbstverständlich stehen die bisherigen Möglichkeiten einstweilen noch unverändert zur Verfügung.
Lichtverschmutzung
Auch nur schwache Leuchtmittel (Solar-LEDs) nehmen negativen Einfluss auf die Flora und Fauna. Sie bringen den natürlichen ökologischen Rhythmus aus dem Gleichgewicht.
Kleingärtnerische Nutzung
Es wird ausdrücklich auf die Drittel-Lösung der Kleingärtnerischen Nutzung von Parzellen hingewiesen. Hiernach ist vorgeschrieben ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse zwingend zu verwenden. Mit Sorge wird die Zunahme der Parzellen als "reine Freizeitgärten" betrachtet. Der günstige Pachtzins, den uns die Stadt Wuppertal gewährt, basiert auf Grundlage dieser Drittel-Lösung nach dem Bundeskleingarten-Gesetz (Kleingärtnerische Nutzung). Eine nicht Kleingärtnerische Nutzung, wie z.B. bei einem Freizeitgarten der Fall, würde ggf. den Pachtzins vervielfachen.
Die Kleingärtnerische Nutzung inklusive der Drittel-Lösung wird auch in 2025 im Fokus stehen.
Erste Fälle von Kündigungen bei fehlender kleingärtnerischer Nutzung aus anderen Stadtverbänden sind zu verzeichnen und wird sicherlich bald auch ein Thema in Wuppertal sein.
3. Dauerinformation A - Z
Bauantrag
Anbauten, Erweiterungen der Laube, Stützmauern oder Überdachungen der Terrasse bedürfen der Genehmigung der Stadt, Ressort 103 Grünflächen & Forsten. Das notwendige Antrags-Formular kann über den Bereich Downloads von der Seite des Stadtverbandes heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen oder über das Serviceportal Wuppertal online direkt in Anspruch genommen werden. Der ausgefüllten Antrag bitte dem Ressort 103 der Stadt zukommen lassen: Stadtverwaltung Wuppertal
Ressort 103 Grünflächen & Forsten
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Müll-Entsorgung
Müll jeder Art und erst recht gewerblicher Müll darf weder im Umfeld der Kleingartenanlage noch an den anliegenden Straßenrändern, also Hatzenbecker Str., Ravensberger Str. oder Cronenberger Str. entsorgt werden. Generell ist Müll und Sperrmüll aus den Gartenparzellen ausschließlich am eigenen Wohnort eines jeden Pächters/jeder Pächterin oder an den entsprechenden Stellen der AWG bei moderaten Preisen direkt zu entsorgen!
Schadenmeldung (Versicherung)
Gegenstände und Einrichtungen im Außenbereich der Parzelle sind durch den in der Jahres-Rechnung enthaltenen Versicherungsschutz nicht abgedeckt und wären nach Bedarf eigenständig abzusichern. Hierzu könnte ggf. auch die eigene Hausratversicherung in Anspruch genommen werden (bitte dort nachfragen).
Die nachfolgende Information zur Schadenmeldung gilt also nur für die Laube und den Inhalt. Schadenfälle aller Art (Feuerschaden, Einbruch, Diebstahl & Vandalismus, Wasserschäden oder Sturm & Hagel) sind der Versicherung zu melden. Dazu aber bitte nicht direkt an die Versicherung wenden. Die notwendige Schadensanzeige kann unter Downloads von der Seite des Stadtverbandes ausgesucht und heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen werden. Die ausgefüllte Schadenmeldung, ggf. mit Fotos des Schadens und bei Einbruch/Diebstahl/Vandalismus auch die Dokumentation der Polizei (ist in diesen Fällen immer hinzuzuziehen) bitte selbstständig direkt an den Stadtverband Wuppertal schicken:
Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde e.V.
Burgunderstr.12
42285 Wuppertal