Kleingärtnerverein "Edelweiss"  e.V. Wuppertal-Elberfeld
gegründet 1950


Nachfolgend werden Informationen temporär bzw. saisonal unter "1. Intern - aktuelle Meldungen durch den Verein" bzw. "2. Extern - z.B. aus Rundschreiben und Informationen des Stadtverbandes, der Stadt oder des Landesverbandes Rheinland" angeboten oder es stehen allgemeine Informationen dauerhaft unter "3. Dauerinformation A-Z" zur Verfügung
 
 1. Intern - aktuelle Meldungen durch den Verein 


Info-Veranstaltung: Asiatische Hornisse

Unser Gartenfreund Peter Böhm, der gleichzeitig auch als Imker unseren Bienengarten in Parzelle 107 betreut, wird zusammen mit einer weiteren Fachkraft eine Info-Veranstaltung zur Asiatischen Hornisse in unserem Vereinsheim abhalten.
Termin: Samstag, 22. August 2026, 15:00 Uhr, Dauer ca. 90 Minuten 
Alle interessierten Mitgliederinnen und Mitglieder sind hiermit herzlich eingeladen, daran teilzunehmen.
Peter Böhm stellt uns darüber hinaus, seinen gewonnenen Honig zum Preis von 7,50 € je 500-g-Glas zur Verfügung. Falls Bedarf bitte über 01702068850 oder direkt bei Angelika Sayn bestellen.
 

Pflege der Wege

Das Entfernen von Unkraut, Säubern und Pflegen der Wege ist die Aufgabe der jeweils angrenzenden Pächter und Pächterinnen (siehe Gartenordnung Position „Wege in der Kleingartenanlage“). Es ist also eine Pflicht-Aufgabe aller Pächterinnen und Pächter unserer Siedlung bis jeweils bis zur Mitte der Wege um eine Parzelle herum (davor und ggf. auch seitlich), alles zu pflegen und in Ordnung zu halten.
Allerdings sind zahlreiche Wege in unserer Siedlung schon seit geraumer Zeit in einem teilweise sehr ungepflegten Zustand. Das gilt auch in Einzelfällen für die Grünflächen und Hecken vor den Parzellen. Jeder Pächterin/jedem Pächter wird hiermit noch einmal die Gelegenheit eingeräumt bis Ende August für Abhilfe zu sorgen.

Alle Wege bzw. Weghälften die nach dem 01.09.2026 weiterhin ungepflegt sind, werden
zu Lasten des Vereins in Ordnung gebracht und die Kosten den verantwortlichen Pächterinnen bzw. Pächtern, die hier ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, gemäß Gartenordnung in Rechnung gestellt.
Die Pflege sollte eigentlich selbstverständlich sein.
In der Zeit vom 01.Oktober 2026 bis 28.Februar 2027 können auch wieder notwendig gewordene radikale Rückschnitte und das Entfernen nicht zulässiger invasiver Gewächse und Bäume vorgenommen werden.

Sperrmüll, Schrott und Grünschnitt-Entsorgung

Wiederholt wurde in einigen Bereichen unserer Siedlung, das illegale Entsorgen von Sperrmüll, Schrott oder Grünschnitt festgestellt. Auch wenn es innerhalb der Anlage vorgenommen wird, findet es auf öffentlichem Grund und Boden statt und stellt ein Umweltvergehen dar. Der Vorstand zögert nicht, Personen die hierbei ermittelt werden können, unmittelbar zur Anzeige zu bringen.
Festgestellt wurde Grünschnitt am unteren Ende des Bachlaufes am Forellenweg in der Nähe des Eingangs dort. Die Stadt Wuppertal hat diese „Ecke“ bereits im Visier und uns vorgewarnt. Darüber hinaus wurde mehrfach Sperrmüll und Schrott vor der Werkstatt des Vereinshauses oder im Bereich unseres Parkplatzes abgelegt.
In jedem Fall ist der Verein gezwungen mit Arbeits- und Kostenaufwand diese Entsorgung zu übernehmen. Wir werden jedoch künftig gezwungen sein, die dadurch entstehenden Kosten in einer eigenen Position auf der Jahresrechnung allen Pächtern/Pächterinnen in Rechnung zu stellen.
Es so einfach mit anfallendem Grünschnitt, Sperrmüll oder Schrott umzugehen. Grünschnitt ist in der eigenen Parzelle zu kompostieren bzw. für kleines Geld bei der AWG abzugeben. Auch Sperrmüll oder Bauschutt kann variabel nach Menge für kleine bis mittlere Beträge bei der nächsten AWG-Annahmestelle am Korzert in nur 2 km Entfernung außer montags täglich abgegeben werden. Zu seriösen Kosten kann so ganz im Sinne der heutigen Zeit umweltfreundlich und wieder verwendbar entsorgt werden.



2. Extern - z.B.  Stadtverband,  Stadt oder Landesverband Rheinland
 
Aktuelles vom Stadtverband...
Cannabis 

Bekannt und klar geregelt ist der Anbau und Konsum (auch aus medizinischen Gründen) in Kleingärten verboten. Lediglich der Konsum medizinischer Cannabis in der Laube bei geschlossenen Türen und Fenster wird toleriert.
Grundlagen hierzu sind nachzulesen im wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (WD 8-3000-032/25), im Konsum-Cannabis-Gesetz (KCanG) oder Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken (MedCanG).
Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Kündigung.

Gestattung/Zustimmung
 
Vor jeder baulichen Maßnahme am Pachtgegenstand ist bei der Stadt Wuppertal die Genehmigung dazu einzuholen. Bei Einverständnis ist dies bisher als Gestattung zu 25,00 € je Fall durchführbar. Der Begriff „Gestattung“ wird künftig zur „Zustimmung“ umgewidmet. Gleichzeitig wird es eine Anhebung der Gebühr von 25,00 € auf wahrscheinlich 50,00 € geben.

Wertermittlung

Auflagen in der Wertermittlung können wie bisher auch teilweise durch die scheidende oder die nachfolgende Person erledigt werden. Anders als bisher wird ab 2026 dafür ein Zeitraum von acht Monaten statt bisher drei Monate eingeräumt. Damit ist der Erledigungszeitraum lange genug, um auch die Einschränkung durch den Vogelschutz zu berücksichtigen. Die neue Pächterin/der neue Pächter erhält dazu einen Nachkontrollbogen ausgehändigt, den sie/er nach acht Monaten an den Stadtverband sendet. Mit geleisteter Unterschrift wird die Erledigung rechtsverbindlich bestätigt. Ist dies nicht der Fall (es tritt spätestens bei der nächsten Wertermittlung bzw. bei Meldung durch den Vorstand zu Tage), trägt die aktuell pachtende Person die Kosten, die mit einer entsprechenden Auflage verbunden sind. Meldet sich die pachtende Person nicht, wird eine Nachkontrolle als ebenfalls kostenpflichtige Sonderkontrolle durchgeführt. 

Die Stadt Wuppertal informiert...



Serviceportal Wuppertal

 Bei der Stadt Wuppertal schreitet die Digitalisierung voran. Sie bietet über das Serviceportal Wuppertal verschiedene Online-Dienstleistungen des täglichen Gebrauchs an (z.B. Umzug, Ausweis, Kfz oder Kleingartenwesen). Auch genehmigungspflichtige Veränderungen in der Parzelle können jetzt Online beantragt werden. Nach Durchführung der Registrierung per E-Mail-Adresse und Passwort wird eine BundID angelegt. Mit der Verifizierung per ELSTER-Zertifikat oder der Online-Ausweis-Funktion sind alle Sicherheitshürden genommen.
Das bisherige ServiceportalNRW wurde abgeschaltet. Die dort zur Anmeldung verwendete E-Mail-Adresse ist auch hier zur Registrierung zu verwenden.
Selbstverständlich stehen die bisherigen Möglichkeiten einstweilen noch unverändert zur Verfügung.

 

  

Kleingärtnerische Nutzung

 
Es wird ausdrücklich auf die Drittel-Lösung der Kleingärtnerischen Nutzung von Parzellen hingewiesen. Hiernach ist vorgeschrieben ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse zwingend zu verwenden. Mit Sorge wird die Zunahme der Parzellen als "reine Freizeitgärten" betrachtet. Der günstige Pachtzins, den uns die Stadt Wuppertal gewährt, basiert auf Grundlage dieser Drittel-Lösung nach dem Bundeskleingarten-Gesetz (Kleingärtnerische Nutzung). Eine nicht Kleingärtnerische Nutzung, wie z.B. bei einem Freizeitgarten der Fall, würde ggf. den Pachtzins vervielfachen.
Die Kleingärtnerische Nutzung inklusive der Drittel-Lösung wird auch in 2027 im Fokus stehen.
Erste Fälle von Kündigungen bei fehlender Kleingärtnerischer Nutzung aus anderen Stadtverbänden sind zu verzeichnen und wird sicherlich bald auch ein Thema in Wuppertal sein.



3. Dauerinformation A - Z 
Bauantrag
 
Anbauten, Erweiterungen der Laube, Stützmauern oder Überdachungen der Terrasse bedürfen der Genehmigung der Stadt, Ressort 103 Grünflächen & Forsten. Das notwendige Antrags-Formular kann über den Bereich Downloads von der Seite des Stadtverbandes heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen oder über das Serviceportal Wuppertal online direkt in Anspruch genommen werden. Der ausgefüllten Antrag bitte dem Ressort 103 der Stadt zukommen lassen:
Stadtverwaltung Wuppertal
Ressort 103 Grünflächen & Forsten
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

Müll-Entsorgung
  
Müll jeder Art und erst recht gewerblicher Müll darf weder im Umfeld der Kleingartenanlage noch an den anliegenden Straßenrändern, also Hatzenbecker Str., Ravensberger Str. oder Cronenberger Str. entsorgt werden. Generell ist Müll und Sperrmüll aus den Gartenparzellen ausschließlich am eigenen Wohnort eines jeden Pächters/jeder Pächterin oder an den entsprechenden Stellen der  AWG bei moderaten Preisen direkt zu entsorgen!


Schadenmeldung (Versicherung)

 Gegenstände und Einrichtungen im Außenbereich der Parzelle sind durch den in der Jahres-Rechnung enthaltenen Versicherungsschutz nicht abgedeckt und wären nach Bedarf eigenständig abzusichern. Falls Versicherungsbestandteil des Vertrages könnte ggf. die eigene Hausratversicherung in Anspruch genommen werden (bitte dort im Leistungsumfang nachlesen).
Die nachfolgende Information zur Schadenmeldung gilt also nur für die Laube und den Inhalt. Schadenfälle aller Art (Feuerschaden, Einbruch, Diebstahl & Vandalismus, Wasserschäden oder Sturm & Hagel) sind der Versicherung zu melden. Dazu aber bitte nicht direkt an die Versicherung wenden. Die notwendige Schadensanzeige kann unter Downloads von der Seite des Stadtverbandes ausgesucht und heruntergeladen oder beim Vorstand bezogen werden. Die ausgefüllte Schadenmeldung, ggf. mit Fotos des Schadens und bei Einbruch/Diebstahl/Vandalismus auch die Dokumentation der Polizei (ist in diesen Fällen immer hinzuzuziehen) bitte selbstständig direkt an den Stadtverband Wuppertal schicken:
Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde e.V.
Burgunderstr.12
42285 Wuppertal